Die Buchung von Reiseleistungen
der Frosch Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage
der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung
von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“
und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen,
die Sie dem Katalog „driveFTI“ oder dem Internet entnehmen
können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart:
„Paus“) fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen
- Spanien
- Ägypten/Tunesien
- Türkei
- Flugreisen
- Malta mit Gozo und Comino
- Italien
- Karibik/Mittelamerika
- Family
oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.
Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart:
„Baus“) fallen die in den Katalogen
- USA/Kanada mit Bahamas
- Hawaii
- Australien/Neuseeland/Südsee
- Großbritannien/Irland
- Städtereisen
dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte,
Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“
zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete
Reiseleistungen im Internet.
Die Kataloge
- Asien
- Südliches Afrika/Vorderer Orient/Mauritius/Seychellen
enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung
Reiseart: „Paus“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung
Reiseart: „Baus“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils
aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.
Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge,
Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet,
Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge
- keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen,
handelt es sich um Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart:
„Paus“).
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich – auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei
Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über
die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie
(unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse)
oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen
und FTI zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz,
Reiseunterlagen, Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den
Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß
§ 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen
zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart
abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben.
Zahlungsbedingungen für Pauschalreiseleistungen
(Kennzeichnung „Paus“)/Reiseunterlagen:
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl.
Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt
der Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig
und innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar.
Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich
an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich
ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI. Kurzfristbuchungen: Bei
Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen
werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht
gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die
Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde.
Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt
der Versand der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro.
Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per
Post nicht mehr gewährleistet.
Zahlungsbedingungen Reiseleistungen Modular
(Kennzeichnung „Baus“) / Reiseunterlagen:
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 15 Tage vor
Reiseantritt erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 15 Tage
vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort
zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht
gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die
Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde.
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt
an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt
ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang
bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich
an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
Die Reiseunterlagen liegen ab 15 Tagen vor Reiseantritt
zur Abholung bei FTI bzw. Ihrem Reisebüro bereit.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen
Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag
zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten
Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen
Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Buchungsbestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen
in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels
sind für FTI nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht
berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung
von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung
eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten
für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur
um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden
mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten
Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie
diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen
kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen
Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder
fehlerhafte Informationen von FTI vor. Sollten Sie nicht über
die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie
FTI hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung
von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir,
die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor
der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und
empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten.
Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem
Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt
der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
rückerstattet.
7. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine
Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch
nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen,
werden diese gesondert belastet.
8. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per
Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß
§ 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung
ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch,
den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung
von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze
geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen)
Flug /Nur-Hotel/Transfer/Nur-Ferienflug (mit der Kennzeichnung Reiseart:
„Paus“) sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen)
Flug (mit der Kennzeichnung Reiseart: „Baus“):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Mietwagen aus den in der Einleitung genannten
Katalogen:
Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur
bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter
Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern
oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten
Stornosätze.
Linienflüge, Interkontinentalflüge und
innerstaatliche Flüge im Zielgebiet (aus den Katalogen USA/Kanada
mit Bahamas, Hawaii, Australien/Neuseeland/Südsee, Großbritannien/Irland,
Städtereisen, Asien, Südliches Afrika/Vorderer Orient/Mauritius/Seychellen
sowie dem Internet) sowie Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge
(aus dem Katalog Hawaii sowie dem Internet) sowie Billigflüge
aus dem Internet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und
Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen
jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle
mitgeteilt.
Kreuzfahrten / Schiffsreisen (Kataloge USA/Kanada
mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.
Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Charme-Hotels / Mietwagenrundreisen (Katalog Hawaii):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.
Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Hochzeitspakete (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas,
Hawaii):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger,
die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Motorräder (Katalog USA/Kanada mit Bahamas):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers,
die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“
entnehmen können.
Bahnreisen (Katalog Südliches Afrika/Vorderer
Orient/Mauritius/Seychellen):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.
Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Holiday Parks (Katalog Großbritannien/Irland):
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 34. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-,
Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn,
Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten
für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten
Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet
werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100%
entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung
der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme
einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten
Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den
Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für
die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche
ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch
an den Kunden erstatten.
9. Mietwagenbuchungen
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen
Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden
allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm
„driveFTI“ gelten die dort abgedruckten beziehungsweise
hinterlegten Geschäftsbedingungen.
Fahrzeugkategorien Reservierungen und Bestätigungen
gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie,
niemals für ein bestimmtes Modell.
Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren
Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten
sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug
als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was
in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs
o.ä. berechtigt.
Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten
Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per
Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen,
Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs
wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für
die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird
von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen.
Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung
vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen
von der Erstattung ist Folgendes:
Schäden, die durch Missachtung der Mietkonditionen entstehen
Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Schäden an Ölwanne oder Unterboden
Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt
oder aus dem Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von
der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert
wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen
wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise
unbedingt eingehalten werden:
Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station
vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung
an den FTI-Kundendienst gesendet werden:
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder Belastungsnachweis
der Kreditkarte)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das
Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen
Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen
Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen
und den Zusatzversicherungen.
10. Identität der ausführenden
Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit
auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für
alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug
vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft
bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf
die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die
eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch
nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über
die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen
wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen,
dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich
zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei
den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung,
Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden
Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden
kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für
diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz)
geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages
durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich,
wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung
gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder
wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des
Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt
wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor
Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz
direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate
für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§
651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt,
auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen
selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten
haben.
14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den
Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken-
und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen
anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche
können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht
werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises
und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig.
Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
werden.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung
im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr
unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von
Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck
sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung
von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder
des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen
hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort
„Kundeninfo“.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass
der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für
den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 32, 81671 München, AG München,
HRB 71745
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